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“Tippgeber-Prämie”: 500 EUR Belohnung für einen Tipp oder eine Weiterempfehlung, die zu einem Verkauf führt. Jetzt Bescheid geben!

WIR VERKAUFEN AUCH IHRE IMMOBILE ZUM BESTEN PREIS

Wir unterstützen Sie beim Immobilienverkauf von Häusern, Wohnungen, Gewerbeobjekte und Grundstücken.
Als kompetenter Immobilienmakler sind wir Ihr Partner beim Immobilienverkauf in der Region Nürtingen, Böblingen, Filderstadt und Umgebung.

Unsere bewährte Vorgehensweise beim Immobilienverkauf:

1. Persönliches Kennenlernen, Besichtigung Ihrer Immobilie und Sichtung der Unterlagen.
2. Kostenlose und unverbindliche Ermittlung des aktuellen Marktwertes Ihrer Immobilie.
3. Erstellen eines aussagekräftigen Exposé mit Grundrissen und Fotos.
4. Vermarktung über modernste Vertriebskanäle und unser Partnernetzwerk.
5. Besichtigungen mit ausgesuchten und geprüften Kaufinteressenten.
6. Preisverhandlungen, falls möglich mit Bieterverfahren zur Erzielung des besten Preises Ihrer Immobilie.
7. Unterstützung bei der Vertragsabwicklung und Begleitung zum Notar.
8. Betreuung der Kunden bis zur Übergabe der Immobilie und danach.

Kennen Sie jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?
Für eine Weitervermittlung, die zu einem Vertragsabschluss führt, erhalten Sie 500 EUR.

Möchten Sie eine kostenlose Marktwertermittlung Ihrer Immobilie erhalten?
Dann nutzen Sie unsere „Online-Formulare“ oder rufen Sie uns einfach an.

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Häufige Fragen zum Thema Immobilienverkauf!

 

Ich benötige beim Hausverkauf oder Wohnungsverkauf professionelle Hilfe. Soll ich einen Immobilienmakler beauftragen?

Ja, denn selbst beim Autoverkauf gehen Sie normalerweise zu einem Experten und machen das nicht selbst. Und bei einem Immobilienverkauf stehen sehr viel höhere Werte zur Disposition.

Als Immobilienmakler in Nürtingen und für den Großraum Böblingen, Filderstadt und Stuttgart sind wir der beste Ansprechpartner für Sie.

Wir unterstützen Sie engagiert und kompetent beim Immobilienverkauf, von der Wertermittlung, der Vermarktung der Immobilie bis hin zum gemeinsamen Notartermin – so engagiert und mit dem Herzen dabei, als wäre es unsere eigene Immobilie.

 

Was kostet mich beim Hausverkauf oder Wohnungsverkauf der Immobilienmakler?

Ab dem 23.12.2020 gilt das neue Maklergesetz, das insbesondere die Höhe und Verteilung der Provisionszahlung für einen Immobilienverkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an private Verbraucher regelt. Für solche Verkäufe gilt zukünftig eine Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer. Dazu schließt der Makler sowohl mit dem Verkäufer als auch dem Kaufinteressenten einen Maklervertrag ab.

Der Kaufinteressenten wird vor dem Versenden eines Exposes schriftlich auf die Provisionsteilung und Provisionspflicht hingewiesen und muss diese schriftlich bestätigen. Damit kommt ein Vertrag zwischen dem Makler und dem Kaufinteressenten zustande. Da auch hier ein Recht auf 14 Tage Widerruf für den Kaufinteressenten besteht, kann das Expose bzw. ein Besichtigungstermin auch erst nach Ablauf des Widerrufsrechts erfolgen. In der Praxis wird daher oft schriftlich ein Verzicht auf Widerruf vereinbart, um die Wartezeit zu verkürzen.

Erbach Immobilienservice bietet volle Transparenz für Verkäufer und Käufer an. Provisionszahlungen werden für beide Seiten nur bei einem erfolgreich abgeschlossenen notariellen Verkauf fällig. Gebühren für Besichtigungen oder Exposes werden nicht erhoben.